CORONA-UPDATE
Corona-Schnelltests: Was sich ab 11. Oktober ändert
27.09.2021 – Kostenlose Corona-Antigen-Schnelltests wird es ab dem 11. Oktober nicht mehr prinzipiell für jeden geben. Da inzwischen alle Bundesbürger eine Corona-Impfung in Anspruch nehmen können, wird das seit März 2021 kostenlose Angebot nicht länger vom Bund über Steuern finanziert. So sieht es eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, nachdem sich der Bund und die Länder darauf im August geeinigt haben. Auch in Ihrer Apotheke können wir dann keine kostenlosen Schnelltests mehr für jeden anbieten. Von der Regel ausgenommen sind unter anderem Schwangere und Kinder von 12 bis 17 Jahren. Sie können sich bis 31. Dezember weiterhin kostenlos testen lassen, da die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für sie erst im August 2021 ausgesprochen wurde.
Weiterhin kostenlos bleiben die Schnelltests für Kinder unter zwölf Jahren und Kinder, die in den drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Nach wie vor ist das Angebot auch für all jene Personen gratis, die einen Test brauchen, um eine Corona-Quarantäne zu beenden.
Für wen gibt es weiterhin kostenlose Schnelltests?
- Personen, die aus medizinischen Gründen zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können und dafür ein ärztliches Attest haben.
- Kinder unter zwölf Jahren und Kinder, die erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
- Personen, die nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion einen Test brauchen, um ihre Quarantäne zu beenden.
- Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung daran teilgenommen haben.
- Bis zum 31. Dezember 2021: alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, Schwangere und Studierende aus dem Ausland, die sich für das Studium in Deutschland aufhalten und mit einem Impfstoff geimpft wurden, der zurzeit in Deutschland nicht anerkannt ist.
Wer nach dem 11. Oktober einen kostenlosen Schnelltest durchführen lassen möchten, muss bei Testung einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Personen, die nicht geimpft werden können, brauchen zudem ein ärztliches Attest (ohne Diagnose). Für Schwangere gilt der Mutterpass als Nachweis.
Bis einschließlich 11. Oktober kann sich jeder Bürger wie gehabt kostenlos testen lassen. Wenn Sie einen Schnelltest planen, rufen Sie bitte vorher in Ihrer Apotheke an, ob aktuell Testungen durchgeführt werden, da nicht alle Apotheken genügend Personal dafür haben oder nur zu bestimmten Zeiten testen können.